Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 17-24 Uhr u. Fr.-Sa. 22-05 Uhr
Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 17-24 Uhr u. Fr.-Sa. 22-05 Uhr

HAUSORDNUNG

Mit Betreten der Location bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Hausordnung vollständig im rechtlichen Sinne an. Falls Sie nicht vollständig mit der Hausordnung einverstanden sind, bitten wir Sie der Location fernzubleiben. Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Clubbesuches bitten wir Sie folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

1. Anweisungen des Personals

Den Anweisungen des Personals ist immer ohne Diskussion Folge zu leisten. Der Eingangsbereich an der Kasse ist aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

2. Einlassbedingungen

Der Einlass kann verwehrt werden, falls die Person in negativer Art und Weise auffällig wird und einen erhöhten Risikofaktor für den Geschäftsbetrieb aufweist. Dazu zählen:

  • Stark angetrunkene/alkoholisierte Personen. Personen, die durch aggressives Verhalten auffallen und Personen die bereits Hausverbot haben.
  • Personen die mehr als unpassend gekleidet sind. (Bademantel, Jogginghose, Hausschuhe etc.)
  • Gäste die Unruhe stiften, sich gewalttätig oder ehrverletzend benehmen bzw. Anweisungen des Personals nicht Folge leisten, erhalten auf Grundlage des Hausrechts sofortiges Hausverbot und dies beinhaltet ein sofortiges Entfernen der Person aus den Räumlichkeiten des Old Inn. Das Hausverbot wird in der Regel mündlich ausgesprochen und bei besonders schweren Fällen per Einschreiben schriftlich mitgeteilt.
  • Grobe Verstöße wie Ausländerfeindlichkeit, Diebstahl, mutwillige Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet und die Person wird für den verursachten Schaden unter Zuhilfenahme der Strafverfolgungsbehörden haftbar gemacht.
  • Das Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist strikt verboten. Bei Waffenbesitz erfolgt ein sofortiges Hausverbot.
  • Das Mitführen sowie der Konsum von Cannabis ist in unseren Räumlichkeiten verboten.
  • Soll ein Besucher durchsucht werden, muss er mit der Kontrolle einverstanden sein. Wir behalten uns das Recht vor, denn Einlass zu verweigern, sofern die Kontrolle verweigert wird. Zur Kontrolle können stichprobenartige Durchsuchungen am Körper, der Kleidung und Taschen vom Personal gleichen Geschlechts durchgeführt werden.

3. Speisen und Getränke

Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist untersagt. In der Location erworbene Getränke dürfen nicht mit nach draußen genommen werden und sind ohne Ausnahme im Lokal zu verzehren.

4. Videoüberwachung

Die Location sowie der Eingangsbereich vor der Tür werden während der Öffnungszeiten zu Sicherheitszwecken videoüberwacht. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Vorbeugung und der Aufklärung von Straftatbeständen. Die Aufnahmen können nur bei rechtlich relevanten Vorfällen und von berechtigten Personen bei der Geschäftsleitung eingesehen werden. Die Aufnahmen werden vollautomatisch erstellt und 72 Stunden später vollautomatisch wieder gelöscht. Das Personal sichtet die Aufnahmen nur persönlich bei gewichtigem und berechtigtem Interesse. Intimbereiche wie Toiletten werden selbstverständlich nicht videoüberwacht, sondern werden bei dringendem Verdacht von unserem Personal kontrolliert. Bei Straftaten werden die Aufnahmen der Polizei zur Verfügung gestellt.

5. Fotoaufnahmen

Im Old Inn werden Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Eintritt erklären Sie erst einmal grundsätzlich Ihre Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen auf unserer Webseite, Facebook-Seite, Instagram und auf den Webseiten unserer Eventpartner. Das Copyright aller Aufnahmen innerhalb der Location sowie unmittelbar davor liegt beim Old Inn und dessen Eventpartnern. Eine weitere Verbreitung ist generell untersagt und ist nur in enger Abstimmung mit den Copyrightinhabern sowie den abgebildeten Personen erlaubt. Falls Sie im Einzelfall nicht mit einer Veröffentlichung einverstanden sind, teilen Sie dies bitte umgehend bei Kenntnis dem Fotografen oder dem Personal mit. Die Bilder werden dann zeitnah gelöscht und nicht veröffentlicht. Falls Sie die Bilder erst später bei uns entdecken und Sie ausnahmsweise nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail mit der genauen Angabe, welches Bild von Ihnen beanstandet wird. Für uns ist es als Schutz vor unberechtigten Löschanfragen unabdingbar, dass wir Sie als abgebildete Person identifizieren können. Schicken Sie uns bitte deshalb eine geschwärzte Kopie der Vorderseite ihres Personalausweises per E-Mail. Für uns ist nur das Passfoto wichtig, alle anderen Daten, wie Name, Adresse, etc. sollten durch Sie geschwärzt werden. Allerdings sollte für uns klar erkennbar sein, dass es sich um ein amtliches Dokument und nicht um eine Fälschung handelt. Natürlich steht es Ihnen frei, sich persönlich bei uns während der Öffnungszeiten zu melden, damit wir nach einer Sichtprüfung Ihrer Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Löschung des Bildes ermöglichen können.

6. Stempel oder Kontrollarmband beim Eintritt

Auch beim kurzfristigen und nur vorübergehenden Verlassen der Location ist der beim Eintritt erhaltene Stempel oder das Kontrollarmband erforderlich. Dies ist als Beleg für den bereits bezahlten Eintrittspreis anzusehen.

7. Jugendschutz

Der Besucher verpflichtet sich, dass gesondert ausgehängte Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist unser Personal verpflichtet, Ausweiskontrollen durchzuführen, um unsere Gäste auf Volljährigkeit zu überprüfen. Generell gilt: Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen ohne entsprechende Erlaubnis nur bis 24 Uhr in unserer Location bleiben und müssen diese danach verlassen. Sie dürfen jedoch mit einem Erziehungsauftrag „Muttizettel“ gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG und in Begleitung einer erwachsenen, erziehungsberechtigten Person unbegrenzt bleiben. Ein Ausweisdokument ist immer mitzuführen. Die erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und führt einen entsprechenden Nachweis mit sich.

8. Brandfall

Im Brandfall sind die beschilderten Notausgänge zu benutzen. Eine Benutzung der Notausgänge ohne Notfall ist untersagt.

9. Verbotene Substanzen

Auf den zum Old Inn gehörenden Flächen, einschließlich des Parkplatzes, sind der Besitz, die Einnahme oder die Weitergabe von Rauschgiften und Medikamenten verboten.

10. Garderobe

Die Garderobe hat zu den Veranstaltungen geöffnet und wird vom Personal beaufsichtigt. Während dieser Zeit haben Gäste keinen Zutritt zur Garderobe. Die Besucher haben die Pflicht, ihre Garderobe abzugeben. Mäntel, Jacken, Rucksäcke, Regenschirme oder ähnliche Gegenstände dürfen aufgrund von Feuerschutzbestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und bauamtlicher Verordnung nicht in den Clubräumen über Stühle gehängt, unter den Stühlen oder an Tischen platziert werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 1,00 € erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast eine nummerierte Plakette. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund des Arbeitsablaufes an der Garderobe Kleidungsgegenstände bei Verlust der Plakette unter Umständen erst zu Beginn des nächsten Arbeitstages innerhalb der Öffnungszeiten wieder ausgegeben werden können. Ohne Plakette liegt die Beweispflicht bei Ihnen und eine sofortige Ausgabe des Kleidungsstückes ist meist nicht ohne weiteres möglich. Anderweitige Absprachen mit dem Personal werden hiervon nicht berührt. Die Garderobe ist nur für Bekleidung gedacht und für Wertgegenstände in der Garderobe wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können nach Absprache vom Personal im Safe oder in den Büroräumen der Location deponiert werden. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke und Wertgegenstände, welche nicht an der Garderobe oder beim Personal für die sichere Verwahrung abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.

11. Öffnungszeiten

Unsere Öffnungszeiten erfahren sie am Eingang, beim Personal sowie auf der Webseite, Facebook-Seite oder Instagram-Seite. Der Gast verpflichtet sich beim Betreten der Location, Getränke am Ende der Öffnungszeiten zügig auszutrinken oder gegebenenfalls stehen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, da wir als Betrieb sonst rechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Getränke dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen. Eine Durchsage, dass die Räumlichkeiten bald schließen, ist von uns durchaus ernst gemeint.

12. Ruhestörung

Die Besucher des Old Inn sind angehalten, sich beim Verlassen der Location sowie auf dem Parkplatz leise zu verhalten. Eine Rücksichtnahme im Hinblick auf die Interessen der Nachbarschaft zu später oder früher Stunde sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Hausverbot oder Strafanzeige kann auch der belegt werden, der außerhalb der Location für Ärger und Unmut sorgt. Grundsätzlich ist der Bereich vor der Location kein Platz für Partys, sondern nur für das Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten gedacht.

13. Verteilen von Werbung

Das Verteilen von Werbung wie Flyern und ähnlichem Material ist ausschließlich dem Personal erlaubt. Wird ohne Erlaubnis Werbung vor oder in den Räumlichkeiten des Old Inn verteilt, wird der Aufwand für die Beseitigung und Reinigung dem jeweiligen Verursacher oder Veranstalter in Rechnung gestellt.

14. Datenschutz

Falls in Ausnahmen persönliche Daten erhoben werden, bei Verlosungen, Gutscheinen, Newslettern, etc. werden die Daten von uns sorgfältig unter Verschluss gehalten und werden ausschließlich für den angegebenen Zweck benutzt. Eine Weitergabe findet nicht statt.

Ihr Old Inn Team