PARTYZETTEL / ERZIEHUNGSBEAUFTRAGUNG
Nach § 1 Abs. 1, Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes ist gesetzlich geregelt, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht ohne Erziehungsberechtigten länger als 22:00 Uhr, bzw. 24:00 Uhr eine Veranstaltung besuchen dürfen.
Die Erlaubnis, länger an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, hängt erstens vom Alter und zweitens von der Art der Veranstaltung ab.
Möchten die Sprösslinge dennoch gern länger ausbleiben, kann man gemeinsam mit den Eltern für gesetzliche Absicherung sorgen und zwar mit dem Partyzettel, auch „Muttizettel“ oder „Erziehungsbeauftragung“ genannt.
Ihr könnt das Formular direkt online ausfüllen und anschließend drucken.